Kinder zu schützen und für ihre Sicherheit zu sorgen ist eine grundlegende Aufgabe, die u.a. Kindertagesstätten gegenüber den Jüngsten in unserer Gesellschaft tagtäglich nachkommen. Aber was passiert, wenn ich als Erzieher*in den Verdacht habe, dass ein Kind zu Hause, im Sozialen Umfeld oder sogar in der Kita Gewalt wiederverfährt? Muss ich handeln und wenn ja wie? Wie war das noch mal mit dem §8a?
Unser Angebot möchte u.a. folgende Fragen beantworten:
– Was ist alles eine Kindeswohlgefährdung?
– Was sind gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung?
– Welche Rollen spielen dabei die unterschiedlichen Gesetze?
– Was regelt der 8a SGB VIII?
– Was passiert nach einer 8a Meldung?
Als Teilnehmer*in dieser Fortbildung…
…bekommen Sie einen Überblick über aktuelle gesetzliche Regelungen,
…werden Sie anschließend handlungssicher(er) bezüglich einer KWG sein,
…können Sie Ihre Fragestellungen aus dem Alltag einbringen und bearbeiten.
ZIELGRUPPE
Pädagogische Fachkräfte aus Kindertagesstätten
TERMIN
02. November 2023 von 14.00 – 18.00 Uhr
REFERENTIN
Barbara Patzke; Dipl. Soz.-Päd., Systemische Therapeutin (DGSF), Supervisorin (SG), Heilpraktikerin nach dem HPG, Aggressionsberaterin
KOSTEN
65 € / TN, inkl. Getränke, Kekse, Obst sowie Materialien
ANMELDUNG
Bis 26.10.2023 ausschließlich über das Online-Formular (s.u.)
INFOS als PDF
WFZ-Ausschreibung_Flyer – Was war das noch mal_KWG-Auffrischung – 04_07_11.2023
Anmeldung
(pro Teilnehmer ist eine Anmeldung erforderlich)
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie per Mail eine Anmeldungsbestätigung mit weiteren Informationen.
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