Das WFZ berät und erstellt mit Ihnen zusammen ein individuelles Schutzkonzept für Ihre Einrichtung.
Weitere Informationen bekommen Sie von unsere WFZ-Leitung Herrn Blauert unter 04121 – 47573-31
oder blauert@wendepunkt-ev.de
SchG §4 (10):
Zum Schutz der seelischen und körperlichen Unversehrtheit der Schülerinnen und Schüler verfügt die Schule über ein Präventions- und Interventionskonzept insbesondere zu Gefährdungen im Zusammenhang mit sexualisierter, psychischer und körperlicher Gewalt, zur allgemeinen Stärkung und Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler sowie zu strukturellen Maßnahmen zum Umgang mit drohender und bestehender Gefährdung des Kindeswohls.
#Schulgesetz §4
Interesse an Teilnahme
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